EU-Produkthaftungsrichtlinie 2026: Was Hersteller dokumentieren müssen

Geschrieben von Korbinian Hermann | 12.6.2026

Am 18. November 2024 wurde die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2024/2882) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 9. Dezember 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Für produzierende Unternehmen bedeutet das: weniger als zwei Jahre, um grundlegende Änderungen in der Produktdokumentation, der Beweislastführung und der Haftungsarchitektur umzusetzen.

Das Kernproblem: Viele Hersteller unterschätzen, was die neue Richtlinie konkret von ihnen fordert. Die alte PLD aus dem Jahr 1985 war vergleichsweise übersichtlich. Die neue PLD dehnt den Produktbegriff auf Software und KI aus, verschiebt die Beweislast unter bestimmten Bedingungen zugunsten des Geschädigten und erhöht den Druck auf Hersteller, ihre Fertigungsprozesse lückenlos zu dokumentieren – nicht als Selbstzweck, sondern als Schutzinstrument im Haftungsfall.

Dieser Artikel erklärt, was die neue PLD konkret ändert, welche Dokumentationspflichten für produzierende Unternehmen entstehen – und wie ein strukturiertes Dokumentations-Framework aussieht, das im Haftungsfall standhält.

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • Die EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2882 ersetzt die alte PLD von 1985 und muss bis Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Sie gilt dann für alle in Verkehr gebrachten Produkte – einschließlich Software, KI-Systeme und digitale Dienste.
  • Die wichtigste Neuerung für Hersteller: Die Beweislast für die Fehlerfreiheit eines Produkts kann unter definierten Bedingungen auf den Hersteller übergehen. Wer keine vollständige Fertigungsdokumentation vorweisen kann, ist dann in einer faktisch beweislosen Position.
  • Produkthaftungsansprüche verjähren nach der neuen PLD nach 10 Jahren ab Inverkehrbringen (Ausnahme: Personenschäden mit Symptombeginn nach mehr als 10 Jahren: 25 Jahre). Dokumentation muss also erheblich länger aufbewahrt werden als bisher üblich.
  • Der Haftungsumfang ist jetzt unbegrenzt: Der bisherige Deckungsdeckel von 85 Millionen Euro je Schadensereignis entfällt. Für Unternehmen ohne lückenlose Fertigungsdokumentation ist das ein erhebliches neues Risiko.
KURZ ZUSAMMENGEFASST
  • Die neue PLD ist kein Randthema für Juristen. Sie ist ein operatives Problem für Fertigungs-, Qualitäts- und IT-Verantwortliche, denn sie entscheidet darüber, ob ein Unternehmen im Haftungsfall seine Unschuld beweisen kann.
  • Die alte Faustregel 'Wer klagt, muss beweisen' gilt nicht mehr uneingeschränkt. Unter den neuen Beweiserleichterungen kann der Hersteller verpflichtet sein, aktiv zu beweisen, dass sein Produkt bei Inverkehrbringen fehlerfrei war.
  • Wer seine Fertigungsdaten heute nicht revisionssicher dokumentiert, wird 2027 keinen PLD-konformen Nachweis führen können – weil die Daten gar nicht mehr existieren.

INHALT DIESES ARTIKELS

  1. Was hat sich wirklich geändert? Alte PLD vs. neue PLD im Vergleich
  2. Die Beweislastverschiebung: Was das für Hersteller bedeutet
  3. Die sechs Dokumentationspflichten, die jetzt entstehen
  4. Nachweis-Matrix: Was im Haftungsfall bewiesen werden muss
  5. Haftungsrisiko nach Produkttyp und Branche
  6. Digitale Produkte und Software: Was Hersteller wissen müssen
  7. Umsetzungs-Roadmap: Was bis Dezember 2026 getan werden muss
  8. Fertigungsdokumentation als Haftungsschutz
  9. Häufig gestellte Fragen

Was hat sich wirklich geändert? Alte PLD vs. neue PLD im Vergleich

Die Produkthaftungsrichtlinie von 1985 war eines der ältesten und wenig veränderten Rechtsinstrumente der EU. Für 39 Jahre hat sie die Grundlogik der Produkthaftung in Europa definiert – und ist dabei an der digitalen Realität des 21. Jahrhunderts vorbeigegangen. Die neue PLD (2024/2882) ist keine Überarbeitung. Sie ist ein grundlegender Neustart.

1985

Alte PLD in Kraft

Richtlinie 85/374/EWG

2021

EU Konsultation

Reform-Evaluation gestartet

Sep. 2022

Kommissionsvorschlag

Neue PLD vorgeschlagen

Okt. 2024

EP + Rat verabschiedet

Trilog-Einigung final

Nov. 2024

Veröffentlicht

Amtsblatt der EU

Dez. 2026

Umsetzungsfrist

Nationales Recht DE/AT/CH

ab 2027

Anwendung

Gilt für alle neuen Produkte

 

Regelungsbereich

Alte PLD (1985)

Neue PLD 2024/2882 (ab 2026)

Sachlicher Anwendungsbereich

Nur körperliche Gegenstände (Sachprodukte)

Auch Software, KI-Systeme, digitale Dienste, Rohstoffe

Haftungsdeckel

85 Mio. € Obergrenze je Schadensereignis

Kein Haftungsdeckel – unbegrenzte Haftung

Beweislast Grundsatz

Kläger muss Fehler, Schaden und Kausalität beweisen

Beweiserleichterungen – in vielen Fällen muss Hersteller entlasten

Verjährungsfrist

3 Jahre ab Schadenskenntnis, max. 10 Jahre

3 Jahre ab Kenntnis; 10 Jahre (Sachschäden), 25 Jahre (Personenschäden bei Spätschäden)

Hersteller-Begriff

Nur physischer Produkthersteller

Auch Importeure, Händler, Fulfilment-Anbieter, Software-Entwickler, Online-Marktplätze

Digitale Updates

Nicht geregelt

Updates können Haftung neu auslösen – auch nach Jahren

Beweiszugang

Kein Recht auf Herausgabe von Herstellerdaten

Kläger kann Zugang zu Herstellerdokumentation gerichtlich erzwingen

Schwellenwert Sachschäden

500 € Selbstbehalt

500 € Selbstbehalt bleibt – Personenschäden ohne Selbstbehalt

KI-Systeme

Nicht geregelt

Explizit erfasst; Hochrisiko-KI mit verstärkter Beweiserleichterung

Fettschrift = wesentliche Verschärfung gegenüber der alten Richtlinie. Quelle: Richtlinie (EU) 2024/2882, EUR-Lex.

Dez. 2026

Umsetzungsfrist alle EU-Mitgliedstaaten

Art. 18 PLD 2024/2882

unbegrenzt

Haftungsumfang (kein Deckungsdeckel mehr)

Art. 5 PLD 2024/2882

25 Jahre

Max. Verjährungsfrist bei Personenschäden

Art. 14 PLD 2024/2882

3 Gruppen

Neue Beweiserleichterungs-Tatbestände

Art. 9 PLD 2024/2882

 

Die Beweislastverschiebung: Was das für Hersteller bedeutet

Die wichtigste – und von vielen Unternehmen noch unterschätzte – Änderung der neuen PLD ist die Neuregelung der Beweislast. Unter der alten PLD galt: Wer einen Produktschaden geltend macht, muss beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat. Das war eine hohe Hürde für Kläger.

Die neue PLD kennt drei Tatbestände, bei denen diese Beweislast umgekehrt oder erleichtert wird. Für Hersteller ohne vollständige Dokumentation bedeutet das: Sie müssen aktiv beweisen, dass ihr Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens fehlerfrei war – und können das ohne lückenlose Fertigungsdokumentation nicht.

Szenario

Beweislast trägt

Begründung

Konsequenz für Hersteller

Kläger kann vernünftigerweise Beweise nicht selbst beschaffen (Komplexität / technisches Wissen)

Hersteller

Art. 9(2) PLD: Gericht kann Beweislastumkehr anordnen, wenn Beweiserhebung für Kläger unverhältnismäßig schwierig

Vollständige Fertigungsdokumentation muss vorgelegt werden können

Hersteller verweigert Zugang zu relevanter Dokumentation

Hersteller

Art. 9(3) PLD: Verweigerung der Dokumentenherausgabe begründet widerlegliche Vermutung der Fehlerhaftigkeit

Dokumentenherausgabepflicht – Fehlen von Dokumenten wird als Schuldeingeständnis gewertet

Hochrisiko-KI-System verursacht Schaden (AI Act Annex III)

Hersteller

Art. 9(4) PLD i.V.m. AI Act: Bei Hochrisiko-KI automatische Beweiserleichterung für Fehler und Kausalität

Vollständige KI-Systembeschreibung, Trainingsdaten-Dokumentation und Konformitätsnachweis erforderlich

Fehler offensichtlich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens bekannt war

Kläger

Standard-Beweislast bleibt beim Kläger – Hersteller muss nichts beweisen

Keine zusätzliche Dokumentationspflicht, aber Qualitätsnachweise schützen trotzdem

Schaden durch Software-Update nach Inverkehrbringen entstanden

Kläger

Kläger muss Kausalität zwischen Update und Schaden nachweisen – aber Hersteller muss Update-Dokumentation vorlegen

Vollständige Update-Versionierung und Änderungsprotokoll erforderlich

DAS WICHTIGSTE MISSVERSTÄNDNIS ZUR BEWEISLAST

Viele Unternehmen glauben: 'Wir haben nichts falsch gemacht, also müssen wir nichts beweisen.' Das ist unter der neuen PLD falsch.

Die Beweiserleichterungen bedeuten: Wenn ein Gericht feststellt, dass ein Kläger vernünftigerweise keinen Zugang zu Beweisen hat – z.B. weil er die Fertigungsprozesse eines Herstellers nicht kennt – kann das Gericht vom Hersteller verlangen, die eigene Fehlerfreiheit zu beweisen.

Wer seine Fertigungsprozesse nicht dokumentiert hat, kann diesen Beweis nicht führen – unabhängig davon, ob das Produkt tatsächlich fehlerhaft war.

 

Die sechs Dokumentationspflichten, die jetzt entstehen

Aus dem Zusammenspiel der neuen PLD-Tatbestände, der Beweiserleichterungsregeln und der Dokumentenherausgabepflicht ergeben sich für produzierende Unternehmen sechs konkrete Dokumentationspflichten-Gruppen. Keine davon ist optional – sie alle adressieren mögliche Angriffspunkte im Haftungsfall.

Pflicht 01: Produktkonstruktions- und Konformitätsnachweise

Kategorie Inhalt
Ziel Grundlage jeder Haftungsverteidigung
Geforderte Nachweise / Dokumente Technische Unterlagen gemäß EU-Richtlinie; Konformitätserklärung; Risikobeurteilung; Konstruktionsänderungshistorie; Sicherheitsprüfberichte
Sanktion bei Fehlen Kein Nachweis der Fehlerfreiheit beim Inverkehrbringen → Haftung per Vermutung

Pflicht 02: Fertigungsprozess-Nachweise

Kategorie Inhalt
Ziel Beweis der korrekten Herstellung des Einzelstücks
Geforderte Nachweise / Dokumente Arbeitsanweisungen; Fertigungsfreigaben; Prozessparameter; Prüfergebnisse; Kalibrierzertifikate; Abweichungen und Sondergenehmigungen
Sanktion bei Fehlen Kein Nachweis, dass ein Fehler zum Herstellungszeitpunkt ausgeschlossen werden kann

Pflicht 03: Rückverfolgbarkeit Material & Komponenten

Kategorie Inhalt
Ziel Beweis einwandfreier Eingangsstoffe
Geforderte Nachweise / Dokumente Chargennummern; Wareneingangsprüfungen; Seriennummernverknüpfung; Werkstoffzertifikate; Lieferantenaudits; Freigabeentscheidungen
Sanktion bei Fehlen Fehlerhafte Materialien können nicht ausgeschlossen werden

Pflicht 04: Post-Market-Surveillance und Felddaten

Kategorie Inhalt
Ziel Nachweis erfüllter aktiver Überwachungspflicht
Geforderte Nachweise / Dokumente Reklamationsregister; 8D-Berichte; Felddaten; Garantiefälle; CAPA-Dokumentation; Behördenmeldungen
Sanktion bei Fehlen Nicht nachgewiesene Marktüberwachung = Fahrlässigkeit trotz bekanntem Risiko

Pflicht 05: Software- und Update-Dokumentation

Kategorie Inhalt
Ziel Nachweis für digitale Produkte nach neuer PLD
Geforderte Nachweise / Dokumente Softwareversions-Protokolle; Anforderungsdokumentation; Testprotokolle; KI-Modell-Dokumentation; SBOM
Sanktion bei Fehlen Kein Nachweis, welches Release den Schaden verursacht haben könnte

Pflicht 06: Aufbewahrungs- und Zugriffsinfrastruktur

Kategorie Inhalt
Ziel Nachweise müssen abrufbar und unverändert sein
Geforderte Nachweise / Dokumente Revisionssichere Aufbewahrung; Unveränderlichkeit; Audit-Trail; schnelle Abrufbarkeit; digitale Signaturen und Zeitstempel
Sanktion bei Fehlen Nicht abrufbare oder veränderliche Dokumentation ist vor Gericht wertlos

 

 

Nachweis-Matrix: Was im Haftungsfall konkret gefragt wird

Im Haftungsfall stellt das Gericht oder der Klägeranwalt konkrete Fragen. Für jede Frage gibt es einen oder mehrere Nachweise, die den Hersteller entlasten. Die folgende Matrix zeigt die wichtigsten Fragestellungen und welche Dokumente die Antwort liefern müssen.

Haftungsfrage

Beweislast

Nachweisdokument

Wo in CSP IPM

War das Produkt bei Inverkehrbringen fehlerfrei?

Hersteller (bei Beweiserleichterung)

Endprüfprotokoll + Abnahme-Freigabe je Seriennummer

CSP IPM: Prüfergebnisse je Seriennummer

Wurden die richtigen Materialien verbaut?

Hersteller

Chargenverknüpfung Material → Produkt + Lieferantenzertifikate

CSP IPM: Materialrückverfolgung

Hat die Maschine korrekt gearbeitet?

Hersteller

Prozessparameter-Log + Kalibriernachweis der Maschine

CSP IPM: Maschinendaten-Protokoll

War die Konstruktion für den Verwendungszweck sicher?

Kläger (aber Hersteller muss Unterlagen vorlegen)

Technische Dokumentation + Risikobeurteilung + CE-Unterlagen

Dokumenten-Management / QM-System

Hat der Hersteller Feldprobleme bekannt und nicht reagiert?

Kläger

CAPA-Register + Maßnahmennachweis + Behördenmeldungen

CSP IPM: CAPA-Modul + Reklamationsregister

Welche Software-Version war im Produkt verbaut?

Hersteller (Update-Dokumentationspflicht)

Software-Versions-Log + Testreport der spezifischen Version

Versionskontrolle + Testmanagementsystem

Wurde das Produkt sachgemäß montiert / eingesetzt?

Kläger

Lieferdokumentation + Betriebsanleitung + Wartungsnachweis

Lieferschein-Archiv + Bedienungsanleitung

War die Produktionscharge homogen fehlerfrei?

Hersteller

Statistische Prozessauswertung (SPC) + Chargen-Prüfprotokoll

CSP IPM: SPC-Auswertung je Charge

 

Haftungsrisiko nach Produkttyp und Branche

Die neue PLD gilt für alle Produkte – aber das Haftungsrisiko ist nicht für alle Hersteller gleich hoch. Es hängt von drei Faktoren ab: Wie schwer sind mögliche Schäden? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Produktfehlers? Und wie gut ist die Dokumentation, die eine Haftungsabwehr ermöglicht? Die folgende Übersicht ordnet typische Produktkategorien nach ihrem Haftungsrisiko-Niveau unter der neuen PLD ein.

Risiko

Produkttyp

Warum hohes Risiko

Mindest-Dokumentation

KRITISCH

Medizinprodukte Klasse II/III, Hochrisiko-KI, Sicherheitssysteme Fahrzeuge

Personenschäden hoch wahrscheinlich, 25-Jahres-Verjährung, verstärkte Beweiserleichterung (AI Act), unbegrenzte Haftung

Vollständige Serialisierung, lückenloser Prüfnachweis je Einheit, Post-Market-Surveillance, Behördenmeldepflicht

HOCH

Sicherheitsrelevante Kfz-Teile, Elektrogeräte, Industrieanlagen, Lebensmittelkontakt

Massenprodukt mit hoher Stückzahl, breite Exposition, Personenschäden möglich

Chargenverfolgung lückenlos, Prozessparameter-Aufzeichnung, Reklamationshistorie mit CAPA

MITTEL

Investitionsgüter, Maschinenbau, B2B-Komponenten, Softwaresysteme (kein Hochrisiko)

Sachschäden typisch, Personenschäden selten, Kläger meist Unternehmen mit eigenem Beweiszugang

Konstruktionsdokumentation vollständig, Abnahmeprotokolle, Lieferanten-Nachweise

NIEDRIG

Einfache Gebrauchsgüter, standardisierte Zukaufteile, Bürobedarf

Geringe Schadenshöhe, Kläger trägt volle Beweislast, kein Beweiserleichterungstatbestand

Chargennachweis, Konformitätserklärung – keine erweiterte Fertigungsdokumentation nötig

Im Haftungsfall entscheidet nicht, was wirklich passiert ist. Es entscheidet, was bewiesen werden kann. Und Beweise entstehen in der Fertigung – nicht in der Rechtsabteilung.

— Korbinian Hermann Geschäftsführer, CSP Intelligence GmbH

 

Digitale Produkte und Software: Was Hersteller wissen müssen

Die Ausdehnung des Produktbegriffs auf Software und digitale Dienste ist die strukturell wichtigste Neuerung der PLD 2024. Bisher galten Softwarehersteller als weitgehend geschützt – Software war kein 'Produkt' im haftungsrechtlichen Sinne. Das hat sich geändert.

 

Was gilt als 'Produkt' unter der neuen PLD?

  • Eingebettete Software (Firmware in Maschinen, Steuerungssoftware, medizintechnische Software)
  • Eigenständige Software, die physische Schäden verursachen kann (Produktionsplanungssysteme, autonome Systeme)
  • KI-Modelle und -Systeme, insbesondere Hochrisiko-KI nach AI Act Annex III
  • Software-Updates und Patches, die nach Inverkehrbringen des Produkts bereitgestellt werden
  • Digitale Zwillinge und Simulationsmodelle, die in Sicherheitsentscheidungen einfließen

 

Was gilt nicht als Produkt?

  • Open-Source-Software, die ohne kommerzielle Transaktionen bereitgestellt wird (mit engen Ausnahmen)
  • Reine Informationsangebote ohne Produktions- oder Steuerungsfunktion

DIE BESONDERE REGELUNG FÜR SOFTWARE-UPDATES

Wenn ein Software-Update nach Inverkehrbringen des Produkts einen neuen Fehler einführt, kann der Update-Hersteller für daraus entstehende Schäden haften – auch wenn das ursprüngliche Produkt fehlerfrei war.

Das bedeutet: Jedes Software-Update löst eine neue Haftungskette aus. Ohne vollständige Dokumentation der Update-Änderungen, Testprotokolle und Versionshistorie kann ein Hersteller nicht nachweisen, was welche Version verändert hat.

Für Produktionsbetriebe mit eingebetteter Steuerungssoftware: Jedes Firmware-Update für ausgelieferte Maschinen ist eine neue potenzielle Haftungsquelle. Die Dokumentationspflicht beginnt ab dem Update-Zeitpunkt neu.

 

Umsetzungs-Roadmap: Was bis Dezember 2026 getan werden muss

Dezember 2026 klingt weit entfernt. Ist es nicht. Wer heute mit der Dokumentations-Infrastruktur beginnt, hat gerade genug Zeit, die sechs Pflichtenbereiche vollständig umzusetzen. Wer 2026 beginnt, wird reaktiv und unter Zeitdruck arbeiten.

Maßnahme

Priorität

Zeithorizont

Wer ist verantwortlich

PLD-Gap-Analyse: Bestandsaufnahme aller aktuell fehlenden Dokumentationsbestandteile

Sofort

0–4 Wochen

QM-Leiter + Rechtsabteilung

Audit-Toolkit herunterladen und gegen aktuellen Dokumentationsstand abgleichen

Sofort

0–2 Wochen

QM-Leiter

Aufbewahrungsfristen prüfen und anpassen: 10 Jahre (Sachschäden), 25 Jahre (Personenschäden)

Hoch

1–3 Monate

IT + Archiv + Legal

Revisionssichere Archivlösung implementieren oder aufrüsten

Hoch

2–6 Monate

IT-Leiter + QM

Prozessparameter-Aufzeichnung lückenlos aktivieren (MES/IPM-Integration)

Hoch

3–9 Monate

Produktion + IT

Rückverfolgbarkeit Charge/Seriennummer: alle Ebenen (Material → Baugruppe → Fertigprodukt)

Hoch

3–9 Monate

QM + Produktion

Software-Versionsmanagement einführen (eingebettete Software, Updates)

Mittel

4–12 Monate

IT + Entwicklung

Post-Market-Surveillance-Prozess formalisieren (CAPA, Reklamationsregister, Felddaten)

Mittel

6–12 Monate

QM + Vertrieb

Lieferanten-Audits auf PLD-konforme Dokumentation erweitern

Mittel

6–18 Monate

Einkauf + QM

Compliance-Check Dezember 2026: Vollständigkeitsprüfung aller Pflichtengruppen

Abschluss

Nov./Dez. 2026

QM-Leiter + Legal

 

Fertigungsdokumentation als strukturierter Haftungsschutz

PRAXISTIPP

Integriertes Produktionsmanagement mit lückenlosem Haftungsnachweis

IPM dokumentiert Fertigungsprozesse, Prüfergebnisse und Rückverfolgbarkeit revisionssicher, unveränderlich und abrufbar – genau so, wie die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie es im Haftungsfall erfordert. Vom Materialeingang bis zur Auslieferung.

  • Lückenlose Prozessnachweis-Kette: Jeder Schritt, jede Prüfung, jeder Parameter – je Seriennummer oder Charge dokumentiert
  • Revisionssichere Aufbewahrung: Unveränderliche Datensätze mit Zeitstempel und Audit-Trail – 10 oder 25 Jahre abrufbar
  • Materialrückverfolgung: Lieferanten-Chargennummern durch alle Fertigungsstufen bis zum Endprodukt
  • CAPA und Reklamationsmanagement: Vollständige Ursachen-Maßnahmen-Wirksamkeits-Dokumentation
  • Schneller Nachweis-Export: Im Haftungsfall alle relevanten Dokumente je Seriennummer in Minuten zusammenstellen
  • Normenkonform: GoBD, IATF 16949, EN ISO 9001, MDR-kompatible Dokumentationsstruktur

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Häufig gestellte Fragen

 

Gilt die neue PLD auch für B2B-Lieferanten, die keine Endprodukte herstellen?

Ja – allerdings mit einem wichtigen Unterschied. Die PLD regelt die Haftung gegenüber geschädigten Endnutzern (Verbrauchern und Unternehmen, die das Produkt nicht weiterverarbeiten). Wenn ein Tier-2-Zulieferer eine fehlerhafte Komponente liefert, die in einem Endprodukt eines OEM verbaut wird und beim Endkunden Schäden verursacht, kann der OEM als Hersteller des Endprodukts haftbar gemacht werden – und anschließend Regress beim Tier-2-Zulieferer suchen. Für Komponentenlieferanten entstehen also mittelbare Haftungsrisiken und direkte Dokumentationsanforderungen aus Lieferantenvereinbarungen.

 

Ab wann gilt die neue PLD – sofort nach Umsetzung oder nur für neue Produkte?

Die PLD gilt ab dem Umsetzungsdatum für alle danach in Verkehr gebrachten Produkte. Produkte, die vor dem nationalen Umsetzungsdatum (Dezember 2026) in Verkehr gebracht wurden, unterliegen noch der alten PLD. Aber: Da Software-Updates eine neue Haftungskette auslösen können, kann ein Produkt, das vor 2026 ausgeliefert wurde, nach 2026 durch ein Update unter die neue PLD fallen. Für Hersteller mit langem Produktlebenszyklus und regelmäßigen Updates ist das ein wesentlicher Aspekt.

 

Was bedeutet 'in Verkehr bringen' für Software-as-a-Service?

Das ist eine der noch offenen Auslegungsfragen. Die PLD erfasst Software, die in ein Produkt integriert ist oder die Kontrolle über ein Produkt übernimmt – also typisch eingebettete Software und Steuerungssoftware. SaaS-Dienste, die reine Informationsverarbeitung ohne physische Produktsteuerung anbieten, sind möglicherweise nicht vollständig erfasst. Die konkrete Abgrenzung wird durch nationale Gerichte und EU-Rechtsprechung bis 2027/28 schrittweise geklärt. Hersteller von industrieller Software sollten im Zweifel von einer Einbeziehung ausgehen.

 

Wie lange muss Fertigungsdokumentation aufbewahrt werden?

Die neue PLD setzt zwei Verjährungsfristen: 10 Jahre ab Inverkehrbringen für Sach- und Vermögensschäden, 25 Jahre für Personenschäden, bei denen die Symptome erst nach vielen Jahren auftreten (Spätschäden). Für Hersteller von Produkten mit Personenschadensrisiko – also faktisch alle Produktkategorien außer reinen Informationsdienstleistungen – sollte die Aufbewahrungsfrist mindestens 25 Jahre betragen. GoBD schreibt für steuerlich relevante Unterlagen 10 Jahre vor – für Haftungsrelevante Unterlagen geht PLD darüber hinaus.

 

Was ist die 'Dokumentenherausgabepflicht' und wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Art. 8 PLD gibt Klägern das Recht, Zugang zu relevanter Herstellerdokumentation zu beantragen. Ein Gericht kann den Hersteller verpflichten, diese Dokumentation herauszugeben. Verweigert der Hersteller die Herausgabe ohne triftigen Grund, gilt das Produkt als fehlerhaft vermutet. Vorbereitung bedeutet: Alle relevanten Fertigungsdokumente müssen so archiviert sein, dass sie je Seriennummer oder Charge schnell und vollständig zusammengestellt werden können. CSP IPM erlaubt genau das: Ein Export aller relevanten Nachweise je Einheit in wenigen Minuten.

 

Was ändert sich für Importeure von außereuropäischen Produkten?

Importeure werden unter der neuen PLD wie Hersteller behandelt, wenn der ursprüngliche Hersteller außerhalb der EU sitzt und keinen EU-Vertreter hat. Das bedeutet: EU-Importeure von Nicht-EU-Produkten haften wie Hersteller und müssen dieselben Dokumentationsnachweise erbringen. Das ist für viele Handelsunternehmen, die Produkte aus Asien importieren und verkaufen, ein erhebliches neues Risiko – besonders wenn die Originalherstellerdokumentation nicht in PLD-konformer Form vorliegt.

 

Wie hängt die neue PLD mit dem EU AI Act zusammen?

Der EU AI Act (in Kraft seit August 2024) und die neue PLD greifen ineinander. Der AI Act definiert, welche KI-Systeme als 'Hochrisiko' gelten (Annex III: Medizin, Mobilität, kritische Infrastruktur, Beschäftigung etc.). Die neue PLD gewährt bei Schäden durch Hochrisiko-KI-Systeme automatisch Beweiserleichterungen für den Kläger. Für Hersteller, die KI in diese Hochrisiko-Kategorien einsetzen, entsteht damit ein direkter Dokumentationsdoppeldruck: AI Act fordert technische Dokumentation, PLD macht diese Dokumentation zum Haftungsschutz-Instrument.

 

Reicht eine ISO 9001-Zertifizierung als Dokumentationsnachweis?

Nein – ISO 9001 belegt das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems, aber nicht den konkreten Nachweis für ein spezifisches Produkt oder eine spezifische Charge. Im Haftungsfall wird das Gericht nach konkreten Prozessparameter-Aufzeichnungen, Prüfergebnissen und Rückverfolgbarkeitsnachweisen für das schadensverursachende Produkt fragen – nicht nach einem Systemzertifikat. ISO 9001 ist eine notwendige Basis, aber kein hinreichender Haftungsschutz. Die neue PLD erfordert dokumentierte Nachweise auf Produkt- und Einheitenebene.