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Altsysteme archivieren: IT Leiterin prüft stillgelegte Server im Rechenzentrum eines Fertigungsbetriebs
Korbinian Hermann12.10.202617 min read

Altsysteme archivieren und stilllegen: So bleiben Daten aus Legacy Systemen prüfungssicher

Das ERP System von 2009 bucht seit Jahren nichts mehr. Trotzdem läuft der Server, die Datenbanklizenz wird jedes Jahr verlängert, und niemand traut sich, den Stecker zu ziehen. Der Grund steht in keinem Projektplan: Irgendwo in diesen Tabellen liegen Buchungsbelege, Prüfprotokolle und Seriennummern, die ein Betriebsprüfer oder ein Kunde im Reklamationsfall noch Jahre später sehen will. Wer Altsysteme archivieren will, muss deshalb zuerst eine Frage beantworten, die mit Technik wenig zu tun hat: Welche Daten müssen überleben, wenn die Anwendung stirbt?

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • Altsysteme archivieren heißt, die aufbewahrungspflichtigen Daten aus einer nicht mehr genutzten Anwendung in ein unabhängiges Archiv zu überführen, damit die Anwendung selbst abgeschaltet werden kann.
  • Buchungsbelege sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 HGB).
  • Nach einem Systemwechsel genügt es ab dem sechsten Kalenderjahr, die Daten auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger vorzuhalten (§ 147 Abs. 6 AO); vorher muss der Prüfer auswerten können wie im Produktivsystem.
  • Ein Backup oder ein PDF Export ersetzt kein Archiv, weil beide die maschinelle Auswertbarkeit nach GoBD nicht sicherstellen.
KURZ ZUSAMMENGEFASST
  • Bevor über Technik gesprochen wird, muss feststehen, welche Daten wie lange auswertbar bleiben müssen.
  • Ein strukturiertes Datenbankarchiv ersetzt das Altsystem für Prüfung, Audit und Reklamation, ohne dessen Lizenz, Hardware und Sicherheitsrisiken weiterzutragen.
  • Sechs Schritte führen vom Inventar bis zum Abschaltprotokoll; der wichtigste ist der Nachweis, dass das Archiv dieselben Auswertungen liefert wie das Altsystem.

 

Was bedeutet es, Altsysteme zu archivieren und stillzulegen?

Altsysteme archivieren bedeutet, die aufbewahrungspflichtigen und fachlich noch benötigten Daten aus einer Anwendung, die operativ nicht mehr genutzt wird, in ein eigenständiges Archiv zu übertragen. Das Archiv übernimmt danach die Rolle des Altsystems für Lesezugriffe, Auswertungen und Prüfungen. Die Anwendung selbst, ihre Datenbank und die darunterliegende Hardware können anschließend abgeschaltet werden.

Im Sprachgebrauch werden mehrere Begriffe vermischt, die jeweils einen anderen Teil desselben Vorhabens meinen:

Begriffe rund um die Stilllegung von Altsystemen
Begriff Was gemeint ist Ergebnis
Archivieren Daten aus dem Altsystem in ein unabhängiges, revisionssicheres Archiv überführen Daten bleiben lesbar und auswertbar
Stilllegen Anwendung in den Nur Lesen Modus versetzen oder vollständig außer Betrieb nehmen Keine neuen Buchungen, keine Änderungen
Abschalten Server, Datenbank und Lizenzen endgültig zurückbauen Betriebskosten entfallen
Application Retirement Englischer Oberbegriff für den gesamten Prozess aus Archivieren, Stilllegen und Abschalten Altsystem ist vollständig ersetzt

Die Fachzeitschrift Computerwoche beschreibt Application Retirement als das Abschalten obsoleter Systeme und nennt Unternehmenszusammenschlüsse als typischen Anlass. Hinzu kommen in der Fertigung ERP Wechsel, MES Ablösungen, Werksschließungen und Releasewechsel, nach denen die alte Datenbank nicht mehr mitgezogen wird. Wie das technische Abschalten in der Fertigung abläuft, behandelt der Beitrag Legacy System abschalten in der Fertigung. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Datenseite: was ins Archiv muss, wie lange und in welcher Form.

Altsysteme archivieren: Fristen und Kennzahlen im Überblick

8 Jahre

Aufbewahrung für Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025

Quelle: § 147 Abs. 3 AO in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes

10 Jahre

Aufbewahrung für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse

Quelle: § 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB

5 Kalenderjahre

nach Systemwechsel bleibt die volle Auswertbarkeit Pflicht

Quelle: § 147 Abs. 6 AO

44 %

der befragten Unternehmen zählen mindestens die Hälfte ihrer Bestandssysteme zu den Legacy Systemen

Quelle: Studie Legacy Modernisierung 2022 von CIO und Computerwoche

 

Warum laufen Altsysteme weiter, obwohl niemand mehr damit arbeitet?

Altsysteme bleiben meist am Netz, weil niemand verbindlich sagen kann, ob die Daten darin noch gebraucht werden. So entsteht ein Schattenbetrieb, der Budget bindet und keinen Geschäftsprozess mehr unterstützt.

Die Studie Legacy Modernisierung 2022, die CIO und Computerwoche gemeinsam mit Partnern veröffentlicht haben, zeigt das Ausmaß: In 44 Prozent der befragten Unternehmen gelten mindestens 50 Prozent der Bestandssysteme als Legacy Systeme. Ein aktuelles Beispiel liefert die Deutschsprachige SAP Anwendergruppe (DSAG). Laut ihrer Umfrage vom Februar 2026, über die das cloudmagazin berichtet, will knapp die Hälfte der deutschsprachigen SAP Anwender ihre ECC Systeme über 2027 hinaus weiterbetreiben, obwohl der Mainstream Support ausläuft.

 

Woraus die Kosten eines Altsystems bestehen

Kostenblöcke eines weiterbetriebenen Altsystems
Kostenblock Was konkret anfällt Fällt nach Archivierung weg?
Datenbanklizenz Jährliche Wartung für Oracle, SQL Server, DB2 oder Informix Ja
Anwendungslizenz Wartungsvertrag oder Extended Support des Herstellers Ja
Infrastruktur Server, Storage, Backup, Virtualisierung, Rechenzentrumsfläche Ja
Betrieb Patches, Monitoring, Benutzerverwaltung, Wissensträger für alte Technologie Ja
Sicherheit Ungepatchte Betriebssysteme und Datenbanken als Angriffsfläche Ja
Archiv Speicher und Betrieb des Archivs Nein, aber deutlich geringer

Wie stark allein die Datenbanklizenzen ins Gewicht fallen, zeigt der Beitrag Warum Datenbanklizenzen die IT Kosten in der Fertigungsindustrie in die Höhe treiben. Welche Haftungsrisiken entstehen, wenn Daten gar nicht archiviert werden, beschreibt der Artikel Die Kosten der Nicht Archivierung.

Praxisfehler: Das Altsystem als Archiv weiterbetreiben

Wer das Altsystem nach dem Wechsel nur in einen Nur Lesen Modus versetzt und zum Archiv erklärt, spart kurzfristig Projektaufwand. Kosten und Risiken bleiben aber bestehen: Lizenz, Hardware und Betriebssystem altern weiter, und mit jedem Jahr sinkt die Zahl der Mitarbeitenden, die das System noch bedienen können. Erhält das Betriebssystem keine Sicherheitsupdates mehr, kommt zum Kostenproblem ein Sicherheitsproblem hinzu.

 

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Daten aus Altsystemen?

Die Frage, wie lange Daten aus einem Altsystem verfügbar bleiben müssen, entscheidet über Umfang und Architektur des Archivs. Für Fertigungsunternehmen greifen in der Regel drei Rechtskreise gleichzeitig: Steuer und Handelsrecht, Produkthaftung sowie Kundenanforderungen aus Normen wie IATF 16949.

Aufbewahrungsfristen für Daten aus Altsystemen in der Fertigung
Datenart Frist Rechtsgrundlage
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse 10 Jahre § 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB
Buchungsbelege, zum Beispiel Rechnungen 8 Jahre (seit 1. Januar 2025, vorher 10 Jahre) § 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB, Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Empfangene und abgesandte Handels und Geschäftsbriefe 6 Jahre § 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB
Produktionsfreigaben, Werkzeug und Prozessdesignaufzeichnungen (Automotive) Aktive Produktions und Servicezeit des Produkts plus ein Kalenderjahr, sofern Kunde oder Behörde nichts anderes vorgeben IATF 16949, Abschnitt 7.5.3.2.1
Nachweise zur Produktsicherheit Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz erlöschen 10 Jahre nach Inverkehrbringen § 13 ProdHaftG

Zwei Details verlängern die Fristen in der Praxis. Erstens läuft die steuerliche Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs. 3 AO nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern relevant sind, deren Festsetzungsfrist noch läuft. Zweitens bringt die neue EU Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 eine Erweiterung: Laut EUR Lex verlängert sich die Erlöschensfrist von zehn auf 25 Jahre, wenn Personenschäden erst nach und nach auftreten. Nach dem Regierungsentwurf soll das neue deutsche Produkthaftungsgesetz am 9. Dezember 2026 in Kraft treten und für Produkte gelten, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden. Für die Archivplanung zählt deshalb die längste der geltenden Fristen.

Eine vollständige Übersicht der Fristen aus HGB, AO und DSGVO bietet der Beitrag Aufbewahrungsfristen nach HGB, DSGVO und GoBD.

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Migrieren, archivieren oder weiterbetreiben: Welcher Weg passt?

Vor jeder Stilllegung steht die Entscheidung, was mit den Daten geschieht. Drei Wege sind möglich, und keiner ist pauschal richtig. Ausschlaggebend sind der Anteil der Daten, die im neuen System operativ gebraucht werden, und der Aufwand, alte Datenstrukturen in neue zu übersetzen.

Entscheidungsmatrix: Migrieren, archivieren oder weiterbetreiben
Kriterium Vollständig migrieren Archivieren und stilllegen Weiterbetreiben
Daten werden im Tagesgeschäft gebraucht Ja, offene Posten und Stammdaten Nein, nur Lesezugriff Nein
Datenmodell passt zum Zielsystem Erforderlich Nicht erforderlich Nicht relevant
Aufwand Hoch, Mapping jeder Tabelle Mittel, einmaliger Export mit Validierung Gering am Anfang, steigend über die Jahre
Laufende Kosten Speicher im Zielsystem Archivspeicher Lizenz, Hardware, Betrieb
Sicherheitsrisiko Gering Gering Steigt mit dem Alter des Systems
Typischer Einsatz Aktive Stammdaten, offene Aufträge Abgeschlossene Geschäftsjahre, Prüf und Prozessdaten Übergangsphase von wenigen Monaten

Häufig läuft es auf eine Kombination hinaus: Aktive Stamm und Bewegungsdaten wandern ins neue System, die Historie wandert ins Archiv. Diese Trennung hält das Zielsystem schlank und vermeidet, dass jahrzehntealte Datensätze in ein neues Datenmodell gepresst werden müssen. Wie eine solche selektive Archivierung bei Cloud Migrationen funktioniert, zeigt der Beitrag Mehr Effizienz bei der Cloud Migration. Die strategische Seite der Ablösung behandelt der Artikel Legacy Systeme ablösen 2026.

 

Welche Daten gehören ins Archiv und welche nicht?

Ein Archiv bildet die alte Datenbank nicht eins zu eins ab. Es enthält die Daten, die rechtlich oder fachlich gebraucht werden, plus die Metadaten, die nötig sind, um sie zu verstehen. Jeder zusätzliche Datensatz erhöht Speicherbedarf und Prüfaufwand, bei personenbezogenen Daten auch das Datenschutzrisiko.

Pflichtbestand: Was ins Archiv gehört

  • Steuerrelevante Daten wie Buchungen, Belege und die Stammdaten zu Kunden und Lieferanten, soweit sie zum Verständnis der Buchungen nötig sind.
  • Qualitäts und Prozessdaten wie Prüfergebnisse, Messwerte, Schraubkurven, Seriennummern und Chargen, die für Rückverfolgbarkeit und Reklamationen gebraucht werden.
  • Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlich sind. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO zählt sie ausdrücklich zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen.
  • Metadaten wie Tabellenbeschreibungen, Feldbedeutungen, Schlüsselbeziehungen und Codelisten. Ohne sie sind die Rohdaten nach zehn Jahren kaum noch zu interpretieren.

 

Löschbestand: Was nicht ins Archiv gehört

Personenbezogene Daten, für die weder Gesetz noch Vertrag eine Aufbewahrung vorschreibt, werden vor der Archivierung gelöscht. Das verlangt der Grundsatz der Speicherbegrenzung in Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO. Technische Hilfsdaten wie temporäre Tabellen, Anwendungsprotokolle, Sitzungsdaten und Caches gehören ebenfalls nicht ins Archiv. Daten, die nachweisbar vollständig ins neue System migriert wurden, brauchen dort keine zweite Kopie.

Archivierte Daten müssen später auch wieder gelöscht werden können, sobald ihre Frist abgelaufen ist. Ein Archiv ohne Löschkonzept wird nach einigen Jahren selbst zum Altsystem. Wie sich Backup und Archiv in dieser Hinsicht unterscheiden, erklärt der Beitrag Backup vs. Archivierung.

 

Wie läuft eine Altsystemarchivierung in sechs Schritten ab?

Die Stilllegung eines Altsystems ist ein Projekt mit klarem Ende. Das folgende Vorgehen gliedert es in sechs Schritte, die jeweils mit einem Dokument abschließen. Diese Dokumente dienen später im Prüfungsfall als Nachweis.

Sechs Schritte der Altsystemarchivierung
Schritt Inhalt Ergebnisdokument
1. Inventar Alle Altsysteme mit Datenbank, Datenvolumen, Lizenzkosten und Verantwortlichen erfassen Systemliste mit Priorität
2. Fristen und Datenklassen Für jede Datenart Rechtsgrundlage, Frist und Fristbeginn festlegen; Fachbereiche, Steuerabteilung und Datenschutz einbinden Aufbewahrungsmatrix
3. Archivdesign Datenumfang, Zielformat, Zugriffsrechte, Suchfelder und Standardauswertungen definieren Archivkonzept mit Verfahrensdokumentation
4. Extraktion Daten direkt aus der Datenbank exportieren, inklusive Metadaten und Beziehungen zwischen den Tabellen Exportprotokoll mit Satzzahlen
5. Validierung Satzzahlen, Summen und Stichproben zwischen Altsystem und Archiv abgleichen; Standardauswertungen im Archiv nachstellen Abnahmeprotokoll
6. Stilllegung Altsystem schreibschützen, Parallelphase beenden, Server und Lizenzen zurückbauen Abschaltprotokoll

Am meisten hängt an Schritt 5. Die Validierung belegt, dass das Archiv dieselben Informationen liefert wie das Altsystem. Ohne Abnahmeprotokoll lässt sich gegenüber einem Prüfer oder Auditor nicht belegen, dass beim Export nichts verloren ging. Für Daten, die direkt aus der Datenbank kommen, bietet sich ein Abgleich auf Ebene der Satzzahlen pro Tabelle und der Summen numerischer Felder an, ergänzt um fachliche Stichproben durch die Fachbereiche.

„Ein Altsystem ist abschaltbar, sobald das Archiv die Fragen beantwortet, die Buchhaltung und Qualitätssicherung bisher an das Altsystem gestellt haben.“

Merksatz zur Abnahme

 

Wie bleibt der Datenzugriff nach der Stilllegung prüfungssicher?

Archivierte Daten haben nur dann einen Wert, wenn sie im Prüfungsfall in der verlangten Form vorliegen. Für steuerrelevante Daten regelt § 147 Abs. 6 AO den Datenzugriff der Finanzverwaltung. Die GoBD unterscheiden drei Zugriffsarten:

Datenzugriff der Finanzverwaltung nach GoBD
Zugriffsart Was der Prüfer tut Anforderung an das Archiv
Z1: Unmittelbarer Datenzugriff Der Prüfer erhält einen Lesezugang zum System des Unternehmens Rollenbasierter Lesezugriff mit Such und Filterfunktionen
Z2: Mittelbarer Datenzugriff Das Unternehmen erstellt auf Anforderung Auswertungen nach den Vorgaben des Prüfers Auswertungsfunktionen direkt im Archiv
Z3: Datenträgerüberlassung Die Daten werden in maschinell auswertbarer Form übergeben Export inklusive Stamm und Metadaten sowie Tabellenbeziehungen

 

Die Fünfjahresregel nach Systemwechsel

Für die Stilllegung besonders relevant ist eine Regel in § 147 Abs. 6 AO: Wechselt ein Unternehmen das Datenverarbeitungssystem oder lagert es aufbewahrungspflichtige Daten aus dem Produktivsystem aus, genügt es nach Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die Umstellung folgt, die Daten ausschließlich auf einem maschinell lesbaren und maschinell auswertbaren Datenträger vorzuhalten. Voraussetzung ist, dass noch keine Außenprüfung begonnen hat.

In den ersten fünf Jahren nach der Stilllegung muss das Archiv Auswertungen ermöglichen, die einem Zugriff auf das Altsystem gleichwertig sind. Ein reiner Datenexport genügt in dieser Phase nicht. Auch ein PDF oder ein Ausdruck erfüllt die Anforderung der maschinellen Auswertbarkeit nicht. Mit der Änderung der GoBD vom 14. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen zudem den mittelbaren Zugriff Z2 präzisiert: Laut KPMG kann die Finanzbehörde verlangen, dass das Unternehmen die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet oder durch einen beauftragten Dritten auswerten lässt.

Neben der Steuerprüfung gibt es zwei weitere Zugriffsfälle: interne und externe Audits, etwa nach IATF 16949, sowie Reklamationen und Produkthaftungsfälle. In beiden Fällen fragen Qualitätsabteilungen nach Seriennummern, Prüfergebnissen und Prozessparametern. Ein Archiv, das nur über ein IT Ticket erreichbar ist, verlangsamt diese Fälle erheblich. Welche Zugriffsmodelle sich für Fachbereiche eignen, beschreibt der Beitrag Archivzugriff ohne IT Ticket. Die Anforderungen an eine GoBD konforme Umsetzung vertieft der Artikel GoBD konforme Archivierung: Anforderungen und Umsetzung.

 

Welche Fehler gefährden die Stilllegung?

Jeder der folgenden Fehler kann dazu führen, dass ein bereits abgeschaltetes System für eine Prüfung wieder hochgefahren werden muss, sofern das überhaupt noch möglich ist.

  1. Ein Datenbank Backup wird als Archiv behandelt. Es lässt sich nur mit der passenden Datenbankversion und oft nur mit der Anwendung zurückspielen, und nach einigen Jahren fehlt eines von beidem.
  2. Tabellen werden ohne Feldbeschreibungen und Codelisten exportiert. Sobald die Wissensträger das Unternehmen verlassen haben, kann niemand die Daten mehr lesen.
  3. Satzzahlen und Summen werden nicht abgeglichen. Dann fehlt der Nachweis, dass das Archiv vollständig ist.
  4. Nur die steuerliche Frist wird betrachtet. Kundenanforderungen aus IATF 16949 und die Produkthaftung bleiben außen vor.
  5. Es gibt kein Löschkonzept. Daten bleiben über ihre Frist hinaus gespeichert, was der Speicherbegrenzung nach DSGVO widerspricht.
  6. Die Verfahrensdokumentation nach GoBD wird nicht angepasst. Sie muss auch die Auslagerung ins Archiv beschreiben.
  7. Die Fachbereiche werden nicht eingebunden. Die IT kennt die Tabellen, aber nur Qualitätssicherung und Buchhaltung wissen, welche Auswertungen im Ernstfall gebraucht werden.

Worauf es bei der Auswahl der Archivsoftware ankommt, behandelt der Beitrag Revisionssichere Archivierung: Software richtig auswählen. 

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Wie unterstützt CHRONOS die Stilllegung von Altsystemen?

CHRONOS ist die Lösung für Datenbankarchivierung im Manufacturing OS von CSP. Sie extrahiert Daten direkt aus der Datenbank des Altsystems und überführt sie in ein langzeitsicheres Format, das unabhängig von Datenbankversion und Anwendung lesbar bleibt. Das Altsystem kann danach abgeschaltet werden, der Zugriff auf seine Daten bleibt erhalten.

CHRONOS bei der Stilllegung von Altsystemen

  • Export direkt aus der Datenbank, auch wenn die ursprüngliche Anwendung nicht mehr lauffähig ist.
  • Ein Archivformat, das unabhängig von Datenbankversion und Anwendung lesbar bleibt.
  • Ein Reporting Framework für Auswertungen direkt auf den Archivdaten, ohne Zugriff auf die Ursprungsdatenbank.
  • Feingranulare Berechtigungen, mit denen auch Fachbereiche ohne IT Ticket auf ihre Archivdaten zugreifen.
  • Revisionssichere Aufbewahrung, ausgelegt auf GoBD, MDR und IATF konforme Langzeitarchivierung.

Ein öffentlich dokumentiertes Beispiel für eine Stilllegung mit CHRONOS ist die Restabwicklung der Anton Schlecker e.K.i.I. Laut Computerwoche bereitete CSP dort sieben Systeme auf ihre Abschaltung vor, darunter Navision, ein stark individualisiertes AS/400 System, ein Intranet und ein Teradata Data Warehouse. Für jedes System entstand ein eigenes Datenbankarchiv; als erstes wurde das Data Warehouse mit Milliarden Warenbewegungen stillgelegt.

Das Austrian Institute of Technology hat CHRONOS in einer Arbeit zur digitalen Langzeitarchivierung mit SIARD, einem im Archivwesen verbreiteten Werkzeug, für die Anwendungsfälle Datenbankstilllegung, laufende und partielle Archivierung sowie Application Retirement verglichen. In der Fertigung archiviert die BMW Group mit CHRONOS laut veröffentlichter Fallstudie Prozessdaten aus dem Werksbereich in monatlichen Intervallen. Ein weiteres Projekt beschreibt der Beitrag KLS Martin Group setzt bei der Sicherung von Applikationsdaten auf CHRONOS. Alle Funktionen im Überblick zeigt die Seite CHRONOS Datenarchivierung.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Legacy System?

Ein Legacy System ist eine Anwendung, die auf veralteter Technologie basiert, vom Hersteller nicht mehr oder nur eingeschränkt unterstützt wird und deren Wissen im Unternehmen schwindet. Häufig enthält es trotzdem geschäftskritische oder aufbewahrungspflichtige Daten, weshalb es nicht einfach abgeschaltet werden kann.

Was bedeutet Application Retirement?

Application Retirement bezeichnet den gesamten Prozess, eine nicht mehr benötigte Anwendung außer Betrieb zu nehmen. Dazu gehören die Archivierung der aufbewahrungspflichtigen Daten in ein unabhängiges Archiv, die Stilllegung der Anwendung und der Rückbau von Servern, Datenbanken und Lizenzen.

Wie lange müssen Daten aus einem Altsystem aufbewahrt werden?

Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre und Handels und Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 HGB). In der Fertigung kommen Kundenanforderungen etwa aus IATF 16949 und die zehnjährige Erlöschensfrist nach § 13 ProdHaftG hinzu. Maßgeblich ist die längste Frist.

Darf ein Altsystem abgeschaltet werden, solange Aufbewahrungsfristen laufen?

Ja, wenn die aufbewahrungspflichtigen Daten zuvor vollständig und maschinell auswertbar in ein Archiv überführt wurden. In den ersten fünf Kalenderjahren nach dem Systemwechsel muss das Archiv Auswertungen ermöglichen, die dem Zugriff auf das Altsystem gleichwertig sind. Danach genügt nach § 147 Abs. 6 AO ein maschinell lesbarer und auswertbarer Datenträger, sofern keine Außenprüfung begonnen hat.

Was ist der einfachste Weg, ein Altsystem stillzulegen?

Der einfachste belastbare Weg ist ein datenbanknaher Export der aufbewahrungspflichtigen Daten in ein eigenständiges Archiv mit anschließender Validierung von Satzzahlen und Summen. Danach wird das Altsystem schreibgeschützt, nach einer kurzen Parallelphase abgeschaltet und mit einem Abschaltprotokoll dokumentiert.

Kann man bestehende Altsysteme migrieren oder muss man neu starten?

Beides ist möglich und wird meist kombiniert. Aktive Stammdaten und offene Vorgänge werden ins neue System migriert, abgeschlossene Geschäftsjahre sowie historische Prüf und Prozessdaten werden archiviert. So muss die Historie nicht in das Datenmodell des neuen Systems übersetzt werden.

Reicht ein Backup des Altsystems als Archiv?

Nein. Ein Backup lässt sich in der Regel nur mit der passenden Datenbankversion und Anwendung wiederherstellen und ist nicht für Recherchen und Auswertungen gedacht. Die GoBD verlangen, dass Daten während der gesamten Aufbewahrungsfrist verfügbar und maschinell auswertbar sind. Das leistet nur ein Archiv.

Wie lassen sich Legacy Daten auslesen, wenn die Software nicht mehr läuft?

Solange die Datenbank noch zugänglich ist, lassen sich die Daten direkt auf Datenbankebene exportieren, ohne die ursprüngliche Anwendung zu starten. Entscheidend ist, dabei auch Metadaten, Tabellenbeziehungen und Codelisten zu sichern, damit die Daten später verständlich bleiben.

 

Quellen

  1. Abgabenordnung, § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
  2. Forum Verlag Herkert: Aufbewahrungsfristen Unternehmen, Übersicht (12.11.2025): https://forum-verlag.com/fachwissen/fuehrung-und-management/aufbewahrungsfristen-unternehmen/
  3. KPMG: VAT Newsletter Oktober 2024 zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz: https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2024/10/vat-newsletter-oktober-2024-kpmg-de.pdf
  4. KPMG: BMF Schreiben zur zweiten Änderung der GoBD vom 14.07.2025: https://kpmg.com/de/de/themen/2025/07/bmf-gobd-zweite-aenderung.html
  5. Produkthaftungsgesetz, § 13 Erlöschen von Ansprüchen: https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__13.html
  6. EUR Lex: Zusammenfassung der Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/defective-products-liability.html
  7. Marsh: Neues Produkthaftungsgesetz ab Dezember 2026: https://www.marsh.com/de/services/casualty/insights/new-product-liability.html
  8. Advisera: IATF 16949, Abschnitt 7.5.3.2.1 zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen: https://community.advisera.com/topic/archiving-period-for-documents-in-iatf-16949/
  9. REB Steuerberatung: Digitale Betriebsprüfung, GoBD Anforderungen und Datenzugriff: https://reb-steuerberatung.de/insights/digitale-betriebspruefung-gobd-anforderungen-und-datenzugriff-durch-das-finanzamt.html
  10. PC Welt: Studie Legacy Modernisierung 2022 von CIO und Computerwoche: https://www.pcwelt.de/?p=1371215
  11. cloudmagazin: S/4HANA Migration und Data Decommissioning (09.04.2026), DSAG Umfrage Februar 2026: https://www.cloudmagazin.com/2026/04/09/s4hana-migration-data-decommissioning-vergessener-schritt/
  12. Computerwoche: Wozu Anton Schlecker noch eine IT braucht: https://www.computerwoche.de/article/2773510/wozu-anton-schlecker-noch-eine-it-braucht.html
  13. Computerwoche: CHRONOS von CSP generiert Reports direkt aus dem Datenbankarchiv: https://www.computerwoche.de/article/2686892/chronos-von-csp-generiert-reports-direkt-aus-dem-datenbankarchiv.html
  14. Lindley, A. (AIT Austrian Institute of Technology): Database Preservation Evaluation Report, SIARD vs. CHRONOS: https://services.phaidra.univie.ac.at/api/object/o:377400/download
  15. DirectIndustry: Fallstudie Database archiving with Chronos at BMW Group: https://pdf.directindustry.com/pdf/csp-intelligence-gmbh/database-archiving-chronos-reduces-storage-costs-automotive-manufacturer/4599583-1074287.html
  16. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 5 Abs. 1 lit. e: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
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Korbinian Hermann
CEO, CSP Intelligence GmbH
Verantwortet Strategie und innovative Softwarelösungen für die produzierende Industrie.
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